Leistungsumfang

Die Erbringung der Transportdienstleistung.

Die nachfolgenden Bedingungen, die hiermit ausdrücklich vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt werden, gelten für die Leistungen, die durch das Unternehmen b-t-r erwin dworschak erbracht werden, und bestimmen sämtliche Rechte und Pflichten.
Bei falschen Angaben hinsichtlich Typ, Gewicht, Größe (Länge, Breite und Höhe), Hubraum oder Größe und Inhalt des zusätzlichen Transportgutes (Helme, Werkzeug, leere Kanister, Ersatzteile etc.), wird das Fahrzeug/die Fracht unter Umständen nicht mitgenommen. Die geleistete Bezahlung wird nach Abzug der Selbstkosten erstattet. Das Fahrzeug muss ebenerdig ohne zusätzliche Hilfsmittel verladen und entladen werden können. Für den Fall, dass der Frachtführer mit eigener Kraft die rollfähige Fracht nicht in/auf sein oder aus seinem Fahrzeug befördern kann, müssen immer, sowohl bei der Abhol- als auch bei der Zustelladresse, genügend Personen des Auftraggebers zur Stelle sein, um dem Frachtführer beim Be- und Entladen zu helfen.
Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Dokument zur Fahrzeugkontrolle (Checkliste und Fotos) erstellt, für die Korrektheit der Angaben bürgt der Versender mit seiner Unterschrift. Festgehalten werden die vom Versender übergebenen Fahrzeugdokumente, vorhandene Schäden und Fehlteile. Schlüssel und sonstiges Zubehör was mitgenommen wird, sowie eine Kopie vom Fahrzeugschein müssen am Fahrzeug fixiert/übergeben werden. Bei der Übergabe am Bestimmungsort wird das Fahrzeug vom Empfänger geprüft und entgegengenommen.
b-t-r erwin dworschak fährt und arbeitet ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern und nicht mit Subunternehmen.
Ihr Fahrzeug wird nicht an 1 oder2 Firmen/Subunternehmen weitergegeben.
Die Transporte erfolgen DIREKT und nicht über -zig Speditionen!

Hinsichtlich Abhol- und Zustelladresse müssen folgende Angaben gemacht werden, für deren Richtigkeit der Auftraggeber haftet: Adresse mit Namen, Vornamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, sowie ggf. Land, außerdem die Mobilfunknummern, unter der die Personen, bei denen die Lieferung abgeholt bzw. zugestellt werden soll, zu erreichen sind. Ist keine Mobilfunknummer vorhanden, muss die Festnetznummer angegeben werden.

Für den Transport muss das Fahrzeug in rollfähigem Zustand * und nach Möglichkeit aus eigener Kraft fahrbereit, zumindest aber ohne zusätzliche Hilfsmittel zu bewegen sein. Der Versender hat außerdem dafür zu Sorge zu tragen, dass ein Austreten von Betriebsmitteln wie beispielsweise Treib- und Schmierstoffe unterbleibt, der Tank sollte ca. 50% voll sein.
* gilt nicht bei Unfallmaschinen (bitte gesondert anfragen)

Besondere Umbauten an Fahrzeugen, die in Folge dessen vom Serienzustand nennenswert abweichen, müssen im Voraus mitgeteilt werden, da sich Aufwand und die Transportkosten dadurch in der Regel erhöhen. Bei Nichtangabe kann das betreffende Fahrzeug vom Frachtführer gegebenenfalls nicht mitgenommen werden. Die geleistete Bezahlung wird nach Abzug der Selbstkosten erstattet. Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Person, von der b-t-r erwin dworschak mit der Beförderung des Fahrzeuges beauftragt wird. Als Frachtführer im rechtlichen Sinne gilt die Firma/Person, der oder die eine tatsächliche Verbringung der Lieferung/en vom Versender zum Empfänger/Übergabeort durchführt.

Zahlung/Rücktritt

Die angegebenen Preise im Angebot sind Endpreise.
Termine mit 5-7 Tagen Vorlauf, Sa. auf Anfrage um eine ordentliche Planung für die Touren zu gewährleisten. Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Beim Treuhandservice ist die Überweisung gesondert mit Hinweis: Treuhand, zu tätigen.
Die Zahlung erfolgt im Voraus per Banküberweisung oder PayPal(zzgl. 3,5%Gebühr). Bei Nichtzahlung ist b-t-r erwin dworschak berechtigt, von dem Recht des konnexen und inkonnexen Pfandrecht Gebrauch zu machen. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises der vertraglichen vereinbarten Leistung durch den Kunden bleibt hiervon bis zur vollständigen Begleichung, rechtlich unberührt bestehen.

Ein Rücktritt vom Transportvertrag ist möglich und muss schriftlich erfolgen.
  * Stornierung bis 1 Woche vor Transport, 50% des Transportpreises,
  * Stornierung von weniger als 2 Tagen vor Transport, 75% des Transportpreises. Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder der Zustellung durch zusätzliche Arbeiten, Leerfahrten, ein erschwertes Auf- und Abladen oder sonstige Umstände, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Dies gilt für Zuschläge (Tagespreise) für Fährfahrten, Inselzuschläge, Maut- und Brückengebühren oder zusätzliche Übernachtungen. b-t-r erwin dworschak hat Anspruch auf diese Aufwendungen die für erforderlich gehalten werden dürfen.

Versicherung/Haftung
b-t-r erwin dworschak haftet nur bei eigenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Organisationsverschulden).  Jedes zu transportierende Fahrzeug ist grundsätzlich und ohne Zusatzkosten mit 40 SZR (national) versichert, was ca.50,00 €/kg entspricht (private Kunden).
Bei Fahrzeugen, deren Wert die daraus resultierende Deckungssumme übersteigt(evt.Neufahrzeuge), kann diese nach Absprache und gegen Aufpreis dem Fahrzeugwert entsprechend angepasst werden. Es gilt die jeweils angegebene Deckungssumme als feststehende Höchstsumme. b-t-r erwin dworschak übernimmt keine Haftung für Geschehnisse oder Umstände, die in die Verantwortung des Auftraggebers fallen.

Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

Der Transport erfolgt zwischen den vom Auftraggeber angegebenen Abhol- und Zustellanschriften. Bei der Abwicklung der Transaktion sind ausschließlich die angegebene Abhol- und Zustellanschrift maßgeblich. Kommt ein Transport durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande, trägt der Auftraggeber die Kosten.
Der Frachtführer ruft am Tage der Abholung oder Zustellung ca. eine Stunde bei der Person, bei der Lieferung oder Abholung erfolgen soll an, um den Abhol- oder Zustelltermin zu avisieren.
Zum Fahrzeug, das transportiert werden soll, können weitere Gegenstände wie Helme, Werkzeug, leere Kanister, Ersatzteile usw. gegen Aufpreis dem Frachtführer mitgegeben werden. (diese sind unter Umständen Gefahrgut)  Wird dieser Service in Anspruch genommen, muss dieses vorab mitgeteilt werden sowie der daraus resultierende Aufpreis vollständig vor Abfahrt beglichen sein.
Der Auftraggeber hat durch geeignete Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu transportierenden Waren beim Transport ausgeschlossen ist, ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Sind die Koffer/Kartons nicht ordnungsgemäß verpackt, übernimmt btr erwin dworschak keine Haftung für Beschädigungen des Transportgutes.

Abhol- und Zustellfristen

Als Laufzeiten gelten diejenigen, die bei der Auftragserteilung vereinbart wurden. 
btr erwin dworschak übernimmt keine Haftung für Auslieferungsverzögerungen. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für nicht von ihm zu verantwortende Ereignisse wie beispielsweise Fälle von höherer Gewalt, die zu einer Verlängerung der Lieferdauer führen.

Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen dieser Bedingungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn nahe kommt. Schäden, die durch den Transport auftreten, sind unmittelbar nach der Zustellung schriftlich unter Vorlage aller den Schaden dokumentierenden Unterlagen/Bilder anzuzeigen. An den Anschlagpunkten können durch den Transport bedingt Abriebspuren entstehen, wobei versucht wird diese so gering wie nur Möglich zu halten. Diese sind kein Grund einer Schadensmeldung und sind hin zu nehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig.

Euer b-t-r.de - Team

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